
SKS-Frage 76: Wie ist Kartennull (KN) in der Ost- und Nordsee definiert? Wo finden Sie die entsprechenden Angaben zur Kartennullebene?
Antwort: In der Ostsee entspricht KN dem mittleren Wasserstand, in der Nordsee und im Englischen Kanal dem örtlichen, niedrigstmöglichen Gezeitenwasserstand (LAT). Die Kartennullebene ist in den Seekarten angegeben.
Wer die Naviagtionsprüfung für den SKS-, SSS- oder SHS-Schein vor dem 31.12.2005 ablegt, kann mit seinem "alten" Material antreten. Wer dies nicht schafft, muss neue Seekarten und Begleithefte beschaffen.
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Neues Seekartennull
Bisher war das Seekartennull vor der deutschen Nordseeküste und den angrenzenden Gewässern auf die Höhe des mittleren Springniedrigwassers festgelegt. Die Änderung erfolgte aufgrund einer internationalen Vereinbarung. Vorteil des neuen Kartennulls ist, dass die Tiefenangaben in den neuen Seekarten kaum noch unterschritten werden (außer zur Springzeit bei lang anhaltendem, sehr starkem ablandigen Wind) und dass es keine negativen Werte mehr in den Gezeitentafeln gibt. Das neue Seekartennull liegt etwa 0,5 m unter dem alten Seekartennull. Weil es wenig Sinn macht, Tiefenlinien von 4,5 m oder 9,5 m auszuweisen, muss die deutsche Nordseeküste völlig neu vermessen werden. Dazu wird ein Zeitraum von fünf bis sieben Jahren veranschlagt. Zuerst wird die Emsmündung neu vermessen, danach die Gewässer vor der ostfriesischen Küste, die Elbmündung, Helgoland und schließlich die Gewässer vor der Küste Nordfrieslands. Die Umstellung der Gezeitentafeln und des Tidenkalenders ist dagegen einfach: Zu den Höhen der Hoch- und Niedrigwasser müssen zumeist etwa 0,5 m addiert werden (die Werte können zwischen 0,3 m und 0,6 m schwanken). In Gezeitenrevieren ergibt sich die Wassertiefe (WT) bekanntlich aus der Summe von Kartentiefe (KT) und Höhe der Gezeit (H): WT = KT + H. Wenn die Höhe der Gezeit (H) aus neuen Gezeitentafeln (oder einem neuen Tidenkalender) und die Kartentiefe (KT) aus Seekarten, die noch das alte Kartennull ausweisen, entnommen wird, erhält man folglich einen etwa 0,5 m zu hohen Wert. Das BSH lässt daher auf neuen Seekarten, die noch das alte Kartennull enthalten, einen Aufkleber anbringen, mit dem auf den Unterschied von ca. 0,5 m und das richtige Anwenden der Gezeitentafeln hingewiesen wird. Weitere Informationen im Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums. Achtung: Ab 2005 muss dies auch in SKS-, SSS- und SHS-Prüfungen berücksichtigt werden. Daher verändert sich die SKS-Frage 76 wie folgt: SKS-Frage 76: Wie ist Kartennull (KN) in der Ost- und Nordsee definiert? Wo finden Sie die entsprechenden Angaben zur Kartennullebene? Antwort: In der Ostsee entspricht KN dem mittleren Wasserstand, in der Nordsee und im Englischen Kanal dem örtlichen, niedrigstmöglichen Gezeitenwasserstand (LAT). Die Kartennullebene ist in den Seekarten angegeben. |
Das Bundesverkehrsministerium BMVBW plant, zum 1.7.05 die
Sportseeschifferscheinverordnung zu ändern. Vorgesehen ist eine Änderung der
Sporthochseeschiffer-Prüfung. Ab dem 1.7.05 soll
– eine 30-minütige mündliche Pflichtprüfung "Handhabung von Yachten" eingeführt werden
– die Prüfung im Fach Navigation auf 150 Minuten begrenzt werden
– die Prüfung im Fach Schifffahrtsrecht auf 45 Minuten begrenzt werden
– die astronomische Standortbestimmung nicht mehr mithilfe von Fixsternen, sondern nur noch durch Messung der Sonne, des Mondes oder von Planeten durchgeführt werden, sodass der Gebrauch der HO-Tafeln 249 Bd. 1 zukünftig nicht mehr möglich ist.
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Nachrüstung von Fäkalientanks
Alle anderen Sportboote müssen ab 1. Januar 2005 mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein – sofern sie die Ostsee befahren und eine Toilette an Bord haben. Mit dieser Verordnung wird die HELCOM-Empfehlung 24/8 (vom 25.6.2003) zu Anlage IV des Helsinki-Übereinkommens in deutsches Recht umgesetzt. Sie erlaubt es den einzelnen Staaten, bei hohem technischen oder finanziellem Aufwand Boote von der Pflicht zur Nachrüstung zu befreien. Die Holländer haben sich hier anders entschieden. Sie untersagen in ihren Gewässern (Binnengewässer, innere Gewässer und niederländisches Küstenmeer – 12 sm-Zone) jegliche Einleitung von Abwässern. Ab 2006 müssen alle neuen Boote entsprechend ausgerüstet sein und ab 2009 alle Boote. Beide Fristen gelten natürlich auch für deutsche Boote. Das soll die Wasserqualität, insbesondere auf den Binnengewässern, verbessern. In Deutschland wird nur empfohlen, den Fäkalientank im Hafen zu entleeren. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Erlaubt ist, unbehandeltes, in Sammeltanks aufbewahrtes Schiffsabwasser in einer mäßigen (von der Verwaltung zugelassenen) Rate in das Meer einzuleiten, wenn das nächstgelegene Land mindestens 12 sm entfernt (also außerhalb der jeweiligen Hoheitsgewässer) ist und das Schiff auf seinem (geradlinigen) Kurs mindestens 4 kn läuft.
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Sportseeschifferschein bzw. Sporthochseeschifferschein Pflicht für Ausbilder
Am 5. September 2002 wurde im Bundesgesetzblatt eine neue Verordnung über die Inbetriebnahme, Vermietung und gewerbliche Nutzung von Sportbooten (SeeSportbootVO) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Sportbootvermietungsverordnung und gilt für alle Sportboote unter deutscher Flagge, auch wenn sie ihren ständigen Liegeplatz im Ausland haben. Sportboote im Sinne dieser Verordnung sind Wasserfahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die für Sport- oder Freizeitzwecke gebaut worden sind und die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind. (Für größere Fahrzeuge und für Traditionsschiffe gilt diese Verordnung nicht.) Gewerbsmäßige Nutzung im Sinne dieser Verordnung ist der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. In § 15 heißt es:
Anlage 4 enthält die Tabelle “Besetzung von gewerblich besetzten Sportbooten”:
Anmerkungen:
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